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Rotkreuzkurs Erste Hilfe  für Betriebe (Grundausbildung)Rotkreuzkurs Erste Hilfe  für Betriebe (Grundausbildung)

Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe (Grundausbildung)

Ansprechpartner

Herr

Sascha Seider


ausbildung@drk-boeblingen.de

Stuttgarter Str. 12-14
71032 Böblingen

Info-Telefon für Kurse (Mo-Sa 8-20Uhr)
Telefon 07031-6904-0

Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift (DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention) schreibt den Betrieben vor, dass eine nach Betriebsgröße erforderliche Anzahl ausgebildeter Ersthelfer aus- und regelmäßig fortgebildet werden muss.

Themen und Übungen

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Hinweise für Arbeitgeber

Die Unfallkasssen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Kurskosten für die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer. Hierfür verlangen einige Berufsgenossenschaften allerdings im Vorfeld zur Kursteilnahme bei Ihnen beantragten Freigaben zur Kostenübernahme:

Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BG W)

Akzeptiert werden nur noch die vorab bei der BG W beantragten Kostenübernahme-Erklärungen. Diese können von den Betrieben online angefordert werden. Bitte beachten Sie: Handschriftlich nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Online-Kostenübernahmebestätigung vorliegt.

Versicherte der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BG N)

Es kann nur noch das BGN-Anmeldeformular akzeptiert werden. Dieses Formular bekommen Sie nur bei der BGN. Es löst das bisherige DGUV-Formular ab. Es kann von Ihnen bei der BGN online, per email an "ersthelferausbildung(at)bgn.de" oder per Telefon- Hotline: 0621 - 4456 3222 angefordert werden.

Versicherte der Unfallversicherung Bund und Bahn

Es wird nur noch die UVB-Kostenübernahme-Erklärung akzeptiert. Diese Erklärung bekommen Sie nur bei der UVB. Es löst das frühere DGUV-Formular ab. Es kann von den Betrieben online bei der Unfallversicherung Bund und Bahn angefordert werden. Die UVB empfiehlt den Antrag etwa 6 Wochen vor Kursbeginn zu stellen.