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Rotkreuzkurs Erste Hilfe für BetriebeRotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe

Ansprechpartner

Herr

Sascha Seider


ausbildung@drk-boeblingen.de

Stuttgarter Str. 12-14
71032 Böblingen

Info-Telefon für Kurse (Mo-Sa 8-20Uhr)
Telefon 07031-6904-0

Rechtliche Vorgaben

Im Rahmen der Prävention Erste Hilfe hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass immer eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten betrieblichen Ersthelfer anwesend sein muss (DGUV Vorschrift 1).

Gleichzeitig werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (z.B. Berufsgenossenschaften) die Lehrgangsgebühren übernommen, sodass die Aus- und Fortbildung für die Betriebe kostenlos ist. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer.

§ 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer DGUV Vorschrift 1)

(1)  Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

1.    Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer

2.    Bei mehr als 20 anwesende Versicherten

a)    In Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %

b)    In sonstigen Betrieben 10 %

c)    In Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe

d)    In Hochschulen 10 % der Versicherten

(2) Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzten, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle (bspw. dem DRK Böblingen) ausgebildet worden sind.

(3)  Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Wie oben beschrieben, ist die Kostenübernahme durch Ihre Berufsgenossenschaft möglich. Allerdings geben diese teilweise Regularien vor: Bitte informieren Sie sich daher vor dem Lehrgang bei Ihrer BG und fordern Sie dort einen individuellen Abrechnungsvordruck an. Dies betrifft insbesondere die BGW, BGN, UKBW, UVB (ehemals UKBund und UKBahn).

Bescheinigung: Nur wenn die Gebühr entrichtet bzw. der betreffende BG Nachweis im Original am Lehrgangstag vorliegt wird die Bescheinigung ausgestellt.